Preidel.Burmester, Anwaltskanzlei in Gehrden
Allgemeines Vertragsrecht Privatpersonen und Unternehmer regeln zahlreiche Angelegenheiten mittels vertraglicher Vereinbarungen. Verträge können mündlich, durch Ausfüllen von Bestellformularen, per Internet oder als schriftliche Regelwerke zustande kommen. Spezielle gesetzliche Regelungen (z. B. das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen) grenzen die Möglichkeit freier Vereinbarungen ein. Die Folge sind erhebliche Risiken, ob Ansprüche auf Vertragserfüllung und Schadenersatz tatsächlich durchsetzbar sind. Wir entwerfen und prüfen Ihre Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen und sind Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.
Arbeitsrecht Wir beraten und betreuen Personen und Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeits- und sonstigen Dienstrechts. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung reichen die denkbaren Problemfelder, die von uns bearbeitet werden. Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielen eine besondere Rolle. Wir beraten Sie vor einer Kündigung, handeln interessengerechte Aufhebungsverträge aus oder vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren vor Gericht.
Ehe- und Familienrecht Das Ehe- und Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Ein Großteil der familienrechtlichen Normen findet sich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297-1921BGB). Der Begriff der Familie selbst wird im Bürgerlichen Gesetzbuch allerdings nicht definiert. Das Familienrecht umfasst aber auch das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaft ist außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Wichtige Bereiche des Ehe- und Familienrechts sind das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft. Insbesondere im Bereich des Unterhaltsrechts gibt es nach der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 zahlreiche Neuerungen, die vor allem die Rechte der Kinder stärken sollen. Wir vertreten Sie bei Scheidungen, Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt), Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Hausrat, Zuweisung der Ehewohnung bzw. Grundstücke. Schon vor einer Trauung empfehlen wir, sich über die rechtlichen Konsequenzen der Eheschließung beraten zu lassen. Wir beraten Sie ferner bei der Gestaltung von Vereinbarungen bei der Gründung oder Auflösung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft. Da das Ehe- und Familienrecht ein sehr sensibles, mit Emotionen belastetes Rechtsgebiet darstellt, loten wir zunächst alle Möglichkeiten aus, gütliche, wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden. Entscheidend ist der Blick auf das Ganze, da sich oftmals einzelne Bereiche wechselseitig in erheblichem Umfang beeinflussen und es nicht ausreicht, isoliert einzelne Fragen der Trennung und Scheidung zu behandeln.
Erbrecht Das von uns bearbeitete Erbrecht umfasst u. a. Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht, der gewillkürten Erbfolge, den Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen, lebzeitige Verfügungen des Erblassers, Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten und dem Ausschluss der Erbfolge.
Schadenersatz/Schmerzensgeld Schadenersatz ist der Ausgleich des Schadens, den jemand durch Verschulden eines Anderen erlitten hat. Bei Personenschäden kann ein Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld bestehen. Bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadenersatzansprüchen beraten wir Sie und prüfen Ihre Rechte.
Strafrecht / Jugendstrafrecht Wir vertreten unsere Mandanten im Bereich des Straf- und Jugendstrafrechts und stehen dem Betroffenen in jedem Stadium eines Strafverfahrens zur Seite. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Verteidigung von Beginn eines Straf- bzw. Ermittlungsverfahrens bis hin zu einer möglichen Hauptverhandlung und Berufung. Für einen Betroffenen empfiehlt es sich grundsätzlich, sich im Fall einer polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlung möglichst rechtzeitig mit einem Verteidiger in Verbindung zu setzen, denn je eher der Verteidiger beauftragt wird, desto größer sind die Möglichkeiten den Betroffenen vom Vorwurf einer Straftat, durch den der weitere Lebensweg ganz entscheidend verändert werden kann, zu befreien. Mit Beauftragung des Verteidigers kann dieser Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und rechtzeitig die erforderlichen Anträge stellen. Durch die direkte und rechtzeitige Kontaktaufnahme des Verteidigers mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden bieten sich zudem Möglichkeiten auf die Einstellung eines Verfahrens hinzuwirken, ohne dass eine für den Betroffenen zumeist sehr belastende Hauptverhandlung durchgeführt werden muss.
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldverfahren Die Rechtsfolgen einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit (z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Missachtung der Vorfahrt etc.) können für den Betroffenen erhebliche Folgen haben. Neben einer Geldbuße kann es zu einem Fahrverbot, zur Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg oder zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Das Bußgeldverfahren beginnt mit der Übersendung eines Anhörungsbogens. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht und prüfen, ob das bisherige Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist (z.B. Gültigkeit des Eichscheins, Qualifikationsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter, Verfolgungsverjährung etc.) und wie Sie sich mit Erfolg gegen einen Bußgeldbescheid verteidigen können. In keinem Fall sollte abgewartet werden, bis der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Sollte die Verwaltungsbehörde sodann einen Bußgeldbescheid erlassen, legen wir für Sie Einspruch ein. Sollte die Behörde dem Einspruch nicht abhelfen, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Wenn diese nicht abhilft, wird der Vorgang dem Amtsgericht zur Verhandlung vorgelegt. Wir vertreten Sie auch in der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht, nach Absprache auch bundesweit. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet können wir durch frühzeitige Kontaktaufnahme sehr häufig erreichen, dass z.B. ein Fahrverbot aufgehoben und die Geldbuße entsprechend erhöht wird.
Verkehrsrecht Wir vertreten Mandanten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen gegen andere Unfallbeteiligte und deren Haftpflichtversicherungen. Wichtig: Wenn der Gegner den Unfall verursacht hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten verpflichtet. Wegen alkoholisiertem Autofahrens kann ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Bei der MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) muss der Autofahrer dann nachweisen, dass er zukünftig nicht mehr unter Alkoholeinfluss fahren wird. In der Praxis kommt oft die Anordnung der Beibringung eines solchen Gutachtens gem. § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) vor, wenn jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt hat. Wir beraten Sie in juristischer Hinsicht. Zur Vorbereitung auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt), empfehlen wir Ihnen: Blaues Krokodil e.V., Dr. Andreas Herter. Ferner vertreten wir Mandanten im Rahmen von Anhörungs -/ Widerspruchsverfahren bzw. gerichtlichen Verfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden bzw. im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Sonstiges (Inkasso, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung) Neben den auf unseren Webseiten erwähnten Rechtsgebieten stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenso beim Inkasso/Mahnwesen/Zwangsvollstreckung wie bei allen weiteren rechtlichen Fragen und Problemen hilfreich zur Seite. Sollte dabei im Einzelfall einmal ein nicht zu unserem breiten Leistungsspektrum gehöriges Rechtsgebiet betroffen sein, verfügen wir über zahlreiche kompetente Ansprechpartner.
DAV Fortbildungsbescheinigung
Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester Standort Hannover | Hohenzollernstr. 5 | 30161 Hannover | Tel: 0511 - 51 52 52 60 | Fax: 05108 - 913 57-12 Standort Gehrden | Alte Str. 3 | 30989 Gehrden/Han. | Tel: 05108 - 913 57-10 | Fax: 05108 - 913 57-12 Standort Bad Nenndorf | Parkstr. 6 | 31542 Bad Nenndorf | Tel: 05723 - 91 62-59 | Fax: 05108 - 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665
Kaufrecht Wir beraten Sie umfassend zu Fragen der AGB Kontrolle, des Gewährleistungsrechtes (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag) und der Vertragsgestaltung.