Preidel.Burmester, Anwaltskanzlei in Gehrden
Fort- und Weiterbildung der Rechtsanwälte und Mitarbeiter Gute anwaltliche Beratung bedarf zunehmender Fort- und Weiterbildung. Diese gibt Aufschluss über die Schwerpunktbildung der täglichen Arbeit des Anwalts in der Praxis. Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung. § 43a Abs.6 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bestimmt: “Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.” Fachanwälte unterliegen darüber hinaus der Verpflichtung nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO):
“Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.” Um unserem Anspruch einer fundierten und kompetenten Rechtsberatung gerecht zu werden, nehmen wir regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil (siehe Fortbildungslisten). Dies gilt auch für unsere Mitarbeiter. Auch diese nehmen mindestens einmal jährlich an einer externen Fortbildungsveranstaltung teil. Dies ist im Übrigen auch eine Voraussetzung unserer Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008. Nur durch ständige Fort- und Weiterbildung lässt sich die hohe Qualität unserer anwaltlichen Rechtsberatung auf Dauer sicherstellen.
DAV Fortbildungsbescheinigung
Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester Standort Hannover | Hohenzollernstr. 5 | 30161 Hannover | Tel: 0511 - 51 52 52 60 | Fax: 05108 - 913 57-12 Standort Gehrden | Alte Str. 3 | 30989 Gehrden/Han. | Tel: 05108 - 913 57-10 | Fax: 05108 - 913 57-12 Standort Bad Nenndorf | Parkstr. 6 | 31542 Bad Nenndorf | Tel: 05723 - 91 62-59 | Fax: 05108 - 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665